Allgemeine Geschäftsbedingungen Spiel-Linie GmbH (Stand: 01.11.2007)
Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen der Firma Spiel-Linie GmbH (nachstehend Lieferer) erfolgen ausschließlich
auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn die Firma Spiel-Linie GmbH diese schriftlich bestätigt.
Mit der Auftragserteilung an uns, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Besteller
unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehungen an.
Angebot, Preise, Verpackung
Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind
nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Abweichungen von
Maßen, Gewichten oder Materialien sowie Konstruktionsänderungen sind vorbehalten. Abbildungen sind nicht
streng maßgebend, da der Lieferer ständig bemüht ist, seine Geräte zu verbessern.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums-
und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichtzustandekommen
oder Aufhebung des Vertrages sind sie auf Verlangen dem Lieferer unverzüglich zurückzugeben; ein
Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
Die Angebote sind freibleibend. Es gelten die jeweils am Tag der Bestellung gültigen Preise,
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Haben sich die Preise geändert, wird dies in der schriftlichen
Auftragsbestätigung bekannt gegeben. Wenn nicht innerhalb 7 Kalendertagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung
widersprochen wird, ist rechtsverbindlich das Einverständnis des Bestellers mit der Preisänderung angenommen
und es wird zu diesem Preis geliefert. Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag;
Nachbestellungen gelten als neue Aufträge. Sämtliche Preise sind inklusive Verpackung, diese geht in Eigentum
des Bestellers über.
Lieferung, Versandart und Frachtkosten
Alle Preise gelten ab Werk.
Der Lieferer kann, falls nicht anders vereinbart, die Versandart selbst auswählen. Die Lieferung
erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen, wobei jede Teillieferung
rechtlich als selbstständiger Vertrag gilt.
Der Lieferer ist bestrebt, angegebene Lieferzeiten pünktlich einzuhalten, eine Verpflichtung zur
Einhaltung einer Lieferzeit übernimmt er nur durch eine ausdrückliche, schriftliche Lieferzeitgarantie.
Auch in diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit angemessen, wenn von ihm nicht zu vertretende Umstände
eine Verzögerung bedingen. Zu den von ihm nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere unverschuldete
Betriebsstörungen, Maßnahmen aufgrund von Arbeitskämpfen, Fehler in dem von ihm bezogenem Material,
verspätete Zulieferung, höhere Gewalt.
Montage
Grundsätzlich verstehen sich sämtliche Preise, soweit nicht anders angegeben oder in Kostenvoranschlägen
als Kondition mit ausgewiesen, ohne Montage und Fracht.
Sofern die Montage zu einem Festpreis durchgeführt wird, gilt: Die Schaffung und Einhaltung der
jeweils angegebenen Montagevoraussetzungen im Bauprotokoll und die evtl. Bereitstellung von Materialien
etc., sind Grundlage für die Preisgarantie. Die vereinbarten Preise verstehen sich für Normalbedingungen.
Bei erschwerten Bedingungen und falls der Besteller die von ihm zu einem festgelegten Termin zu
erbringenden Voraussetzungen nicht oder nur teilweise erfüllt, hat er die dem Lieferer hieraus entstehenden
Mehrkosten zu tragen.
Der Lieferer ist insbesondere berechtigt, bei Montage- und damit Abnahmeverzug mindestens 50% vom
Nettowarenwert zu fakturieren und fällig zu stellen.
Zahlung, Zahlungsverzug
Die Zahlung muss innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum eingehen. Skonti oder Rabatte gewähren
wir nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Unberechtigte Kürzungen werden nachgefordert.
Der Lieferer ist berechtigt, Teillieferungen aus einem erteilten Gesamtauftrag gesondert zu
fakturieren und fällig zu stellen. Aufrechnungen mit Gegenforderungen des Bestellers gegen Forderungen
des Lieferers sind ausgeschlossen.
Überschreitet der Besteller einen vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 2 Wochen, so ist der
Lieferer berechtigt, Zinsen in Höhe von mindestens 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu verlangen. Des Weiteren werden alle bis zu diesem Zeitpunkt gewährten Skonti oder Rabatte nachgefordert.
Mängelrügen
Mängelrügen sind uns vom Besteller unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Wareneingang
am Bestimmungsort, per eingeschriebenen Brief anzuzeigen.
Werden Mängelrügen anerkannt, liegt die Entscheidung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung im
Ermessen des Lieferers. Weitergehende Schadensersatzansprüche hat der Besteller nicht.
Die Erhebung von Mängelrügen entbindet den Besteller nicht von der fristgerechten Begleichung
der Rechnung. Veränderungen im Zuge der technischen Weiterentwicklung, die nicht die Funktionsfähigkeit
des Liefergegenstandes beeinträchtigen, sind nicht mängelrügbar und der übrige Vertragsinhalt wird
dadurch nicht berührt.
Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt des Lieferers wie folgt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche
des Lieferers gegen den Besteller Eigentum des Lieferers.
Die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird schon jetzt an den
Lieferer abgetreten. Nur mit dieser Maßgabe ist der Besteller zum Weiterverkauf der Liefergegenstände
im regelmäßigem Geschäftsverkehr berechtigt. Zu anderer Verfügung über die Liefergegenstände, insbesondere
zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung, ist der Besteller nicht berechtigt.
Der Besteller ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Vorausabtretung bis auf
Widerruf ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis des Lieferers bleibt davon unberührt.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur
Rücknahme berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes oder Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Vertragsrücktritt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände wird stets vom
Lieferer vorgenommen. Werden diese Gegenstände mit anderem, ihm nicht gehörenden verarbeitet oder zu einer
einheitlichen Sache verbunden, so ist vereinbart, dass der Besteller dem Lieferer das Miteigentum einräumt,
das dem Wertverhältnis der von ihm gelieferten zu den anderen Gegenständen entspricht. Im Übrigen gilt die
gleiche Regelung wie bei dem unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstand.
Garantie, Haftung für Mängel
Für alle von uns hergestellten Geräte übernehmen wir eine Garantie für die Dauer von 5 Jahren gemäß
unseren Garantiebedingungen. Auf Lasuranstriche werden 12 Monate Garantie gewährt.
Die Art der Garantieleistung, Material- oder Herstellungsfehler durch den Ersatz oder die Nachbesserung
der betroffenen Teile zu beheben, liegt in unserem Ermessen.
Die Gewährleistung entfällt, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Liefergegenstand
unsachgemäß benutzt oder verändert wird, wenn der Besteller die Installation nicht sachgerecht vorgenommen
hat und in der mangelhaften Installation der Grund für den Mangel liegt oder wenn der Besteller die
entsprechenden Wartungsvorschriften nicht einhält.
Mutwillig oder fahrlässig beschädigte Teile, z.B. abgeschnittene Seile, Ketten oder Taue, beschädigte
Einbauelemente etc, lösen keine Gewährleistungsansprüche aus. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden
wie Sprossenbrüche bei Sprossenwänden oder Gitterleitern, normaler Verschleiß an Klettertauen,
Schaukelseilen und Netzen sowie allgemeine Abnutzung.
Der Lieferer ist zur Beseitigung von Mängeln so lange nicht verpflichtet, als der Besteller seine
Verpflichtungen nicht erfüllt. Ausgeschlossen sind weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein
Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, es sei denn,
dass diese durch den Lieferer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht sind. Grundsätzlich sind Ansprüche
aus Folgeschäden einer Mangelhaftigkeit ausgeschlossen.
Vertragskündigung
Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang
unmöglich oder der Lieferer eine Ihm gestellte ausreichende Nachfrist für die Ausbesserung oder
Ersatzlieferung bezüglich eines von ihm zu vertretenden Mangels fruchtlos verstreichen lässt.
Falls nachträgliche Feststellungen über die negative Liquidität des Bestellers bekannt werden,
die erkennen lassen, dass sich die Vermögenslage wesentlich verschlechtert hat, ist der Lieferer
berechtigt, noch nicht bezahlte Lieferungen zurückzubehalten und nach Setzung einer angemessenen Frist
vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet des Rechtes auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware.
Neuerscheinungen
Kataloge, Prospekte, Preislisten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen verlieren bei Neuerscheinungen der
Gleichen ihre Gültigkeit.
Datenschutz
Der Lieferer ist berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller betreffenden Daten im Sinne
des BDSG zu speichern und zu verarbeiten.
Sonstige Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Sie sind
durch wirksame Bestimmungen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen, zu ersetzen.
Der Besteller verpflichtet sich, den Lieferer bei der Abwehr gegen Nachbauer, Plagiatoren und
sonstiger Verletzter unserer Schutz-, Urheber- oder Know-how-Rechte nach bestem Wissen zu unterstützen.
Mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch beide Seiten.
Ihr Team der Spiel-Linie GmbH
Photos realisierter Spielplätze und Spielplatzgeräte